Haben Sie Ihr Testament schon gemacht? Ich berate Sie individuell und besprechen mit Ihnen alle möglichen Konsequenzen. Ich sagen Ihnen z.B. wie Sie Ihren Ehepartner absichern oder Ihren letzten Willen in Einklang mit gesellschaftsrechtlichen Regelungen zur Unternehmensnachfolge bringen. Wenn es kein Testament gibt sieht das Gesetz eine Regelung vor. Zuerst erben die Ehefrau und die Kinder, danach die übrigen Verwandten je nach Verwandtschaftsgrad. Ich kann Ihnen in Ihrem Fall genau sagen, wer zuerst erbt und wann andere Verwandte vom Erbe ausgeschlossen sind.
Ein Testament unterliegt bestimmten Formerfordernissen. Es muss selbst handschriftlich niederschreiben und unterschrieben sein. Bei selbstverfassten Testamenten schleichen sich oft inhaltliche Fehler ein, die fast immer Streit unter den Erben bringen. Eine gerichtliche Klärung dauert oft Jahrzehnte.
Ohne eindeutiges Testament gibt es also meistens immer Probleme. Ich beraten Sie bei der Erstellung Ihres Testaments, Ihres gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrages.
Fragen Sie mich gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Ich kann Ihnen außerdem sagen, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.
Und dann sind Sie Erbe und es kommen viele Fragen auf Sie zu. Ich kann Ihnen als Anwalt für Erbrecht bei der Beantwortung helfen. Ich sagen Ihnen z.B. ob Sie als Erbe auch für die Schulden des Erblassers haften, ob Sie die Erbschaft ausschlagen sollten, oder wo Sie einen Erbschein brauchen.
Sie haben in der Regel nur sechs Wochen Zeit um zu entscheiden, ob Sie die Erbschaft ausschlagen wollen, oder das Erbe annehmen.
Daher ist es wichtig den Wert der Erbschaft zu ermitteln, damit Sie nicht die Schulden des Erblassers bezahlen müssen. Ich berate Sie über Ihren Pflichtteil, der Ihnen als Ehepartner, Kind oder Enkelkind regelmäßig nicht durch den Erblasser entzogen werden kann.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Testament erfolgreich angefochten werden.
Fragen Sie mich gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Ich kann Ihnen außerdem sagen, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.
Damit ich Sie als Anwalt vertreten kann, benötige ich von Ihnen eine Vollmacht.
Die passenden Dokumente und alle Kontaktdaten finden Sie hier.
In dringenden Fällen wie Verhaftung oder Durchsuchung, rufen Sie bitte die Notrufnummer
0177 / 29 8 19 66 an.