Als Arbeitgeber haben Sie nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte gegenüber Ihren Arbeitnehmen. Ich beraten Sie im Arbeitsrecht insbesondere, wie Sie Arbeitsverträge abschließen und gestalten, ob für Ihren Betrieb und für welche Arbeitnehmer das Kündigungsschutzgesetz uneingeschränkt gilt, wann und wie Sie richtig kündigen und wie Sie sich gegen häufige Krankmeldungen und verspätete Arbeitsrückkehr wehren können.
Zwar erschwert das Kündigungsschutzgesetz eine arbeitgeberseitige Kündigung. Zulässig ist sie jedoch aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen. Ich berate Sie über alle dafür notwendigen Voraussetzungen, genauso wie über die wichtigen Gründe, die eine fristlose Kündigung erlauben.
Doch selbst wenn die notwendigen Voraussetzungen für eine Kündigung vorliegen, kann eine gerechtfertigte Kündigung noch scheitern, wenn Sie falsch vorgehen. So kann eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem Sie von den für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangen. Ich achten darauf, dass Sie die Fristen einhalten, korrekt, fundiert und umfassend abmahnen und gegebenenfalls den Betriebsrat ordnungsgemäß anhören. Sprechen Sie rechtzeitig vor einer Kündigung mit mir. Ich helfen Ihnen im Arbeitsrecht, Prozesse zu gewinnen, oder sich sogar die langsamen Mühlen der Arbeitsgerichte zu ersparen.
Fragen Sie mich gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich um die anfallenden Kosten meist überhaupt keine Gedanken zu machen.
Ich helfen Ihnen Ihre Rechte als Arbeitnehmer durchzusetzen, insbesondere bei einer unerwarteten Kündigung Ihres Arbeitsplatzes. Ich berate Sie bei Fragen zur Probezeit, Versetzung, Abmahnung, Höher- oder Herabstufung, Arbeitszeit, Überstunden und Mehrarbeit, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Entlohnungsarten und Lohnzuschläge,
Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und im Kündigungsfall sollten Sie die sinnvolle und richtige Vorgehensweise unbedingt mit mir besprechen. Eine Kündigung ist nur aus ganz bestimmten im Gesetz festgelegten und durch die Rechtsprechung konkretisierten Gründen zulässig. Was das konkret in Ihrem Fall im Arbeitsrecht bedeutet, sollten Sie mit mir besprechen.
Darüber hinaus gibt es viele rechtliche Hürden, an denen eine Kündigung des Arbeitgebers scheitern kann, z.B. Einhaltung der Form und Frist der Kündigung. Daneben gibt es besonderen Kündigungsschutz wie z. B. für Schwangere, Mütter und Schwerbehinderte. Bei einer Kündigung müssen von Ihnen Fristen einhalten werden, wenn Sie gegen die Kündigung klagen wollen. Versäumen Sie diese 3-Wochenfrist, die mit dem Zugang der Kündigung zu laufen beginnt, können Sie sich oft nicht mehr vor Gericht gegen die Kündigung wehren.
Fragen Sie mich gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Ich kann Ihnen außerdem sagen, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.
Damit ich Sie als Anwalt vertreten kann, benötige ich von Ihnen eine Vollmacht.
Die passenden Dokumente und alle Kontaktdaten finden Sie hier.
In dringenden Fällen wie Verhaftung oder Durchsuchung, rufen Sie bitte die Notrufnummer
0177 / 29 8 19 66 an.