Notruftelefon der Kanzlei Bex in Aachen
Rechtsanwaltskanzlei Harald Bex in Aachen

Anwaltskanzlei Bex

Rechtsanwalt Harald Bex in Aachen

Post von der Polizei bekommen?

Dann gilt auch für Sie im Strafrecht: Ich sage nichts ohne meinen Anwalt und Sie beauftragen mich als Ihren Strafverteidiger. Erst wenn die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft zur Einsicht vorliegt, wissen Sie, was die wissen.

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Strafrecht und Strafverfahrensrecht

  • Verteidigung bei Strafbefehl oder Anklage, Verhaftung, vorläufige Festnahme und Beschlagnahme
  • Haftprüfung und Haftbeschwerde
  • Wahrung der Opferinteressen im Rahmen der Nebenklagevertretung und Adhäsionsverfahren
  • Zeugen und Verletztenbeistand


Ich bin im Strafrecht, Kapitalstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht sowie Bußgeldverfahren in allen Instanzen für Sie tätig. Ich nehmen Ihre Rechte im Rahmen einer Strafverteidigung als auch einer Nebenklagevertretung als Opferanwalt war.

Als Strafverteidiger bin ich neben der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ein unabhängiges, selbständiges Organ der Rechtspflege und Interessenvertreter meiner Mandanten. Ich bin als Wahlverteidiger, und falls eine Beiordnung erfolgt auch als Pflichtverteidiger tätig.

Zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens, also im Vorverfahren, Zwischenverfahren und in der Hauptverhandlung und in jeder Instanz, haben Sie als Beschuldigte das Recht, sich von einem Strafverteidiger vertreten zu lassen.

Oft werden bereits im Ermittlungsverfahren die Weichen für einen günstigen Ausgang des Strafverfahrens gestellt, in dem ich als Strafverteidiger oder Nebenklagevertreter bereits entscheidend mitwirken kann. Bitte beachten Sie, dass Sie als Beschuldigter, Betroffener oder als Zeuge gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache zu machen brauchen und dies auch nicht sollten. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man verpflichtet sei bei der Polizei auszusagen.

Je eher ich von Ihnen als Beschuldigten als Strafverteidiger beauftragt werden, desto besser sind die Verteidigungsmöglichkeiten für Sie. Als Beschuldigter sollte man unbedingt einen Strafverteidiger hinzuziehen, bevor man Angaben zur Sache macht. Fehler im Ermittlungsverfahren sind im Rahmen des Hauptverfahrens nur schwer zu korrigieren. Daher sagen Sie im Ermittlungsverfahren bitte nichts ohne Ihren Anwalt. Bereits im Ermittlungsverfahren prüfe ich alle Möglichkeiten, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen und ein aufwändiges und mit weiteren Kosten verbundenes Hauptverfahren möglichst zu vermeiden.

Als Rechtsanwalt bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Verhaftungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen finden häufig gerade dann statt, wenn die meisten Anwälte nicht zu erreichen sind. Die Anwaltskanzlei bietet Ihnen daher für einen solchen Fall eine Notrufnummer unter der Mobilnummer 0177 29 8 19 66

Bereits die Situation Beschuldigter in einem Strafverfahren zu sein, kann sich bereits existenzbedrohend für Sie auswirken, wenn z.B. Vermögen beschlagnahmt wird, oder wenn Sie in Untersuchungshaft genommen werden. Hier ist schnelles Handeln erforderlich.

Fragen Sie mich gleich beim ersten Gespräch nach den voraussichtlichen Kosten. Ich sage Ihnen außerdem, ob in Ihrem Fall eine Beiordnung als Ihr Pflichtverteidiger möglich ist.