Notruftelefon der Kanzlei Bex in Aachen
Rechtsanwaltskanzlei Harald Bex in Aachen

Anwaltskanzlei Bex

Rechtsanwalt Harald Bex in Aachen

Sie haben doch alles gewusst?

Aber Ihre Hochschulprüfung wurde doch als nicht bestanden gewertet. Dann brauchen Sie einen Anwalt der sich im Hochschulrecht auskennt. Oft leidet die Beurteilung an Fehlern die sich im Widerspruchsverfahren oder vor dem Verwaltungsgericht klären lassen.

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Hochschulrecht

  • Beratung in Fragen des Hochschulrechts
  • Höhergruppierungsklagen und Abwehr
  • Überprüfung von befristeten Hochschuldienstverträgen
  • Klagen auf unbefristete Weiterbeschäftigung
  • Klagen wegen nicht bestandener Hochschulprüfung und Abwehr
  • Klagen gegen Prüfungsentscheidungen


Bei Höhergruppierungsklagen und Klagen auf unbefristete Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern und wissenschaftlichen Mitarbeitern von Hochschulen gibt es zahlreiche Besonderheiten. So haben wissenschaftliche Mitarbeiter nur dann einen Anspruch auf Höhergruppierung, wenn die höherwertigen Tätigkeiten mit Wissen des Dienstherren übertragen wurden. Nicht ausreichend ist es, wenn Ihr unmittelbarer Dienstvorgesetzter Ihnen höherwertige Tätigkeiten, z.B. das Abhalten von Lehrveranstaltungen überträgt, ohne dass Ihr Dienstherr, bei wissenschaftlichen Mitarbeitern der Rektor der Hochschule, hiervon Kenntnis hat.

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag können wir Ihnen sagen, ob die Befristung zulässig erfolgt ist, oder ob Sie nicht einen Anspruch auf unbefristete Weiterbeschäftigung haben.

Oft ist es schwierig für Prüfungsausschusse bei der Vielzahl der Prüfungsordnungen den Überblick zu behalten. Hier kann z.B. die Dauer einer mündlichen Prüfung, über die in der Prüfungsordnung vorgesehene Zeitspanne hinaus, bereits zu einem formellen Fehler führen. Obwohl die Prüfungskommission dem Prüfling durch die Verlängerung der mündlichen Prüfung oft eine weitere Chance geben möchte, sein Wissen unter Beweis stellen zu können, hat der Prüfling im Einzelfall einen Anspruch auf Wiederholung der Prüfung.

Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich um die anfallenden Kosten meist überhaupt keine Gedanken zu machen. Wir können Ihnen außerdem sagen, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.