Vergütung oder die Frage: Was kostet ein Anwalt?

Übersicht

Allgemeines

Rechtsanwälte haben zwei Möglichkeiten ihre Vergütung zu berechnen:

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind die Gebühren für anwaltliche Leistungen gesetzlich festgelegt. Das RVG unterscheidet zwischen sogenannten Festgebühren und Rahmengebühren. Hinzu kommen Auslagen und Mehrwertsteuer. Festgebühren fallen meist für gerichtliche Tätigkeiten im Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht an. Rahmengebühren sieht das Gesetz überwiegend für außer­gerichtliche Tätigkeiten sowie weitgehend für die Gebiete des Straf- und Sozialrechts vor. Eine Abweichung von dieser gesetzlichen Gebührenregelung ist grundsätzlich möglich, jedoch bedarf dieses einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten. Grundsätzlich darf im Rahmen von Gerichtsverfahren auch kein geringeres Honorar vereinbart werden als es das RVG vorsieht. Die Vereinbarung einer Vergütungsvereinbarung kann für Sie sinnvoll sein, wenn der Gegenstandswert hoch und die voraussichtlich aufzuwendende Arbeitsleistung des Rechtsanwaltes am Anfang seiner Tätigkeit noch nicht genau abzuschätzen ist.

Beratung

Für eine sogenannte Erstberatung, von der allgemein dann auszugehen ist, wenn erstmalig eine Rechtsproblematik erörtert wird, hat der Gesetzgeber gegenüber Verbrauchern eine Maximalgebühr von 190,00 € zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer, d.h. maximal 243,60 € brutto vorgeschrieben. Dieses heißt jedoch nunmehr nicht, dass jede Beratung 190,00 € kostet. Vielmehr ist der Gegenstandswert entscheidend. Die Kosten für eine Beratung beginnen bei 13,75 € und sind lediglich durch die gesetzliche Regelung nach oben hin begrenzt.

Kostenberechnung per App

Anwalts-App

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Die RVG App von Rechtsanwalt Harald Bex ist ein hilfreicher Gebührenrechner zur Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren eines Strafverteidigers nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Kostenfrage ist für viele Mandanten bei der Beauftragung eines Anwalts entscheidend. Aus diesem berechtigten Wunsch der Mandanten nach Kostentransparenz und dem eigenen Wunsch, immer sofort eine zuverlässige Aussage zu den Kosten treffen zu können, entstand die RVG Strafverteidiger Bex App. Mit wenigen intuitiven Eingaben kommt man mit der App zu einer Kostenprognose, die die wichtigsten Eventualitäten eines Verfahrens berücksichtigt. Als Mandant ist man damit klar informiert.

Alle Details über die App finden Sie auf
www.rvg-strafverteidiger-bex.de

Sie finden die App im Appstore für iOs.

Außergerichtliche Vertretung

Zunächst ist nach den Rechtsgebieten zu unterscheiden.

In zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten richtet sich die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren nach dem sogenannten Gegenstandswert. Hierunter ist der Betrag zu verstehen, den z. B. der Anspruchsteller gegen seinen Anspruchsgegner geltend macht. Des weiteren versteht man hierunter den Gegenstandswert einer Angelegenheit, wenn z. B. eine rechtliche Beratung ohne weitere Anspruchsverfolgung gegenüber einem Dritten Grundlage für den Gebührenanspruch des Rechtsanwaltes ist. Das RVG enthält eine Gebührentabelle, der für den jeweiligen Streitwert die entsprechende volle Rechtsanwaltsgebühr entnommen werden kann. Der Gebührenrahmen beträgt 0,5 bis 2,5 für die Geschäftsgebühr. Der Rechtsanwalt kann eine höhere Gebühr als 1,3 nur berechnen, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war.

Bei einer außergerichtlichen Einigung beträgt die Einigungsgebühr 1,5. Einigung liegt vor, wenn durch das Mitwirken des Rechtsanwalts ein Vertrag geschlossen wird, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beigelegt wird.

Anwaltsgebühren/Wertetabellen nach RVG § 13. Stand: 01.01.2021

Gegenstandswert

0,3

0,5

0,8

1

1,3

1,5

bis ... EUR

500

15,00

24,50

39,20

49,00

63,70

73,50

1.000

26,40

44,00

70,40

88,00

114,40

132,00

1.500

38,10

63,50

101,60

127,00

165,10

190,50

2.000

49,80

83,00

132,80

166,00

215,80

249,00

3.000

66,60

111,00

177,60

222,00

288,60

333,00

4.000

83,40

139,00

222,40

278,00

361,40

417,00

5.000

100,20

167,00

267,20

334,00

434,20

501,00

6.000

117,00

195,00

312,00

390,00

507,00

585,00

7.000

133,80

223,00

356,80

446,00

579,80

669,00

8.000

150,60

251,00

401,60

502,00

652,60

753,00

9.000

167,40

279,00

446,50

558,00

725,40

837,00

10.000

184,20

307,00

491,20

614,00

798,20

921,00

13.000

199,80

333,00

532,80

666,00

865,80

999,00

16.000

215,40

359,00

574,40

718,00

933,50

1.077,00

19.000

231,00

385,00

616,00

770,00

1.001,00

1.155,00

22.000

246,60

411,00

657,60

822,00

1.068,60

1.233,00

25.000

262,20

437,00

699,20

874,00

1.136,20

1.311,00

30.000

286,50

477,50

764,00

955,00

1.241,50

1.432,50

35.000

310,80

518,00

828,80

1036,00

1.346,80

1.554,00

40.000

335,0

558,50

893,60

1.117,00

1.452,10

1.675,50

45.000

359,40

599,00

958,40

1.198,00

1.557,40

1.797,00

50.000

383,70

639,50

1.023,20

1.279,00

1.662,70

1.918,50

65.000

411,90

686,50

1.098,40

1.373,00

1.784,90

2.059,50

80.000

440,10

733,50

1.173,60

1.467,00

1.907,10

2.200,50

95.000

468,30

780,50

1.248,80

1.561,00

2.029,30

2.341,50

110.000

496,50

827,50

1.324,00

1.655,00

2.151,50

2.482,50

125.000

524,70

874,50

1.399,20

1,749,00

2.273,70

2.623,50

140.000

552,90

921,50

1.474,40

1.843,00

2.395,90

2.764,50

155.000

581,10

968,50

1.549,60

1.937,00

2.518,10

2.905,50

170.000

609,30

1.015,50

1.624,80

2.031,00

2.640,30

3.046,50

185.000

637,50

1.062,50

1.700,00

2.125,00

2.762,50

3.187,50

200.000

665,70

1.109,50

1.775,20

2.219,00

2.884,70

3.328,50

230.000

705,30

1.175,50

1.880,80

2.351,00

3.056,30

3.526,50

260.000

744,90

1.241,50

1.986,40

2.483,00

3.277,90

3.724,50

290.000

784,50

1.307,50

2.092,00

2.615,00

3.399,50

3.922,50

320.000

824,10

1.373,50

2.197,60

2.747,00

3.571,10

4.120,50

350.000

863,70

1.439,50

2.303,20

2.879,00

3.742,70

4.318,50

380.000

903,30

1.505,50

2.408,80

3.011,00

3.914,30

4.516,50

410.000

942,90

1.571,50

2.514,40

3.143,00

4.085,90

4.714,50

440.000

982,50

1.637,50

2.620,00

3.275,00

4.257,50

4.912,50

470.000

1.022,10

1.703,50

2.725,60

3.407,00

4.429,10

5.110,50

500.000

1.061,70

1.769,50

2.831,20

3.539,00

4.600,70

5.308,50

550.000

1.111,20

1.852,00

2.963,20

3.704,00

4.815,20

5.556,00

600.000

1.160,70

1.934,50

3.095,20

3.869,00

5.029,70

5.803,50

650.000

1.210,20

2.017,00

3.227,20

4.034,00

5.244,20

6.051,00

700.000

1.259,70

2.099,50

3.359,20

4.199,00

5.458,70

6.298,50

750.000

1.309,20

2.182,00

3.491,20

4.364,00

5.673,20

6.546,00

800.000

1.358,70

2.264,50

3.623,20

4.529,00

5.887,70

6.793,50

850.000

1.408,20

2.347,00

3.755,20

4.694,00

6.102,20

7.041,00

900.000

1.457,70

2.429,50

3.887,20

4.859,00

6.316,70

7.288,50

950.000

1.507,20

2.512,00

4.019,20

5.024,00

6.531,20

7.536,00

1.000.000

1.556,70

2.594,50

4.151,20

5.189,00

6.745,70

7.783,50

1.050.000

1.606,20

2.677,00

4.283,20

5.354,00

6.960,20

8.031,00

1.100.000

1.655,70

2.759,50

4.415,20

5.519,00

7.174,70

8.278,50

1.150.000

1.705,20

2.842,00

4.547,20

5.684,00

7.389,20

8.526,00

1.200.000

1.754,70

2.924,50

4.679,20

5.849,00

7.603,70

8.773,50

1.250.000

1.804,20

3.007,00

4.811,20

6.014,00

7.818,20

9.021,00

1.300.000

1.853,70

3.089,50

4.943,20

6.179,00

8.032,70

9.268,50

1.350.000

1.903,20

3.172,00

5.075,20

6.344,00

8.247,20

9.516,00

1.400.000

1.952,70

3.254,50

5.207,20

6.509,00

8.461,70

9.763,50

1.450.000

2.002,20

3.337,00

5.339,20

6.674,00

8.676,20

10.011,00

1.500.000

2.051,70

3.419,50

5.471,20

6.839,00

8.890,70

10.258,50

1.550.000

2.101,20

3.502,00

5.603,20

7.004,00

9.105,20

10.506,00

1.600.000

2.150,70

3.584,50

5.735,20

7.169,00

9.319,70

10.753,50

1.650.000

2.200,20

3.667,00

5.867,20

7.334,00

9.534,20

11.001,00

1.700.000

2.249,70

3.749,50

5.999,20

7.499,00

9.748,70

11.248,50

1.750.000

2.299,20

3.832,00

6.131,20

7.664,00

9.963,20

11.496,00

1.800.000

2.348,70

3.914,50

6.263,20

7.829,00

10.177,70

11.743,50

1.850.000

2.398,20

3.997,00

6.395,20

7.994,00

10.392,20

11.991,00

1.900.000

2.447,70

4.079,50

6.527.20

8.159,00

10.606,70

12.238,50

In strafrechtlichen Angelegenheiten richtet sich die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren nicht nach einem Gegenstandswert, sondern nach den jeweiligen anwaltlichen Tätigkeiten in den verschiedenen Verfahrensabschnitten.

Gerichtliche Vertretung

Auch hier ist nach den Rechtsgebieten zu unterscheiden.

Bei der gerichtlichen Vertretung in zivil- oder verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten durch einen Rechtsanwalt fallen in der Regel eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr an. Im gerichtlichen Verfahren beträgt die Verfahrensgebühr 1,3 und die Terminsgebühr 1,2, sodass in der Regel 2,5 Gebühren entstehen. Einigen sich die Parteien, nachdem ein Rechtsstreit anhängig geworden ist, beträgt die Einigungsgebühr 1,0.

In strafrechtlichen Angelegenheiten richtet sich die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren nicht nach einem Gegenstandswert, sondern nach den jeweiligen anwaltlichen Tätigkeiten in den verschiedenen Verfahrensabschnitten. In Strafsachen entstehen immer die Grundgebühr für das erste Einarbeiten in den Sachverhalt, ferner jeweils eine Verfahrens- und ggf. eine Terminsgebühr im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren. Es ist weiterhin eine unterschiedliche Vergütung von Wahl- und Pflichtverteidiger vorgesehen.

Das RVG legt für den Wahlverteidiger jeweils einen bestimmten Gebührenrahmen fest, also Mindest- und Höchstgebühren, die sich nach dem jeweiligen Umfang bemessen. Bei durchschnittlichen, nicht besonders schwierigen oder umfangreichen Strafsachen ist zumeist die Mittelgebühr anzusetzen. Für den Pflichtverteidiger legt das RVG die Gebühr für den jeweiligen Verfahrensabschnitt fest. Zur Berechnung in Ihrem konkreten Fall dienen die nachfolgenden tabellarischen Übersichten als Orientierung. Bitte berücksichtigen Sie, dass in Ihrem konkreten Fall, neben der Frage in welchem Verfahrensabschnitt unsere Mandatierung stattfindet, insbesondere u.a. die Anzahl der Hauptverhandlungstermine, wie auch die konkrete Berechnung der Auslagen und der Mehrwertsteuer einen entscheidenden Einfluss auf die Gesamtkosten Ihrer Verteidigung hat. Wichtig zu wissen ist weiter, dass im Falle eins Freispruchs unsere Kosten von der Staatskasse zu übernehmen sind. Im Falle der Tätigkeit als Pflichtverteidiger rechnen wir die Kosten unserer Inanspruchnahme mit der Staatskasse ab.

Gebührentabelle zur Berechnung der Gebühren im Falle der Tätigkeit als Wahlverteidiger
Gebührentalelle zur Berechnung der Gebühren im Falle der Tätigkeit als Pflichtverteidiger

Vorschuss

Um den Vergütungsanspruch sicherzustellen, dürfen Rechtsanwälte einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Höhe des Vorschusses richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe der entstehenden Rechtsanwaltsgebühren.

Wir tun Alles damit unsere Mandanten diese Vergütung nicht zahlen müssen.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ist es ausreichend, wenn Sie die Unterlagen zu dieser Versicherung zu einem Besprechungstermin mitbringen. Wir setzen uns dann mit Ihrer Versicherung in Verbindung und fragen dort hinsichtlich einer Kostenübernahme an. Selbstverständlich kommt eine Kostenübernahme durch Ihre Versicherung nur für die Bereiche in Betracht, die Sie auch versichert haben. Da uns dieses im Normalfall nicht bekannt ist, kann von einer Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung erst dann ausgegangen werden, wenn von dort die Kostenübernahme verbindlich zugesagt wurde. Hier ist zudem eine gegebenenfalls mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung zu berücksichtigen. Bitte beachten Sie, dass die Rechtsschutzversicherung insbesondere in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten keineswegs regelmäßig eintritt und vielfach nur das "erste Gespräch" trägt. Eine lediglich "vorsorgende Beratung" ist nicht versicherbar.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Zudem bietet auch der Staat finanzielle Unterstützung bei der Führung von Rechtsstreiten. Hierzu werden Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe zur Verfügung gestellt. Die Beratungshilfe gilt für den außergerichtlichen und die Prozesskostenhilfe für den gerichtlichen Bereich. Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist zum einen, dass Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die Kosten der Prozessführung gar nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können und dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. In Ihrem Auftrag können wir für Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse muss hierzu von Ihnen ausgefüllt und mit den notwendigen Belegkopien versehen werden. Hier finden Sie das Formular zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe.

Die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe stellt einen Weg dar, Ihnen die Rechtsverfolgung trotz beengter wirtschaftlicher Verhältnisse zu ermöglichen. Ein Anspruch auf kostenlose Rechtsverfolgung erwächst jedoch hieraus nicht grundsätzlich.

Oft werden wir von unseren Mandanten gefragt, ob es nicht in Strafsachen Prozesskostenhilfe gibt. Bei Bußgeldverfahren, Ermittlungsverfahren und Strafsachen gibt es jedoch weder Beratungshilfe noch Prozesskostenhilfe. Es besteht aber eventuell die Möglichkeit einer Pflichtverteidigung, bei der der Rechtsanwalt zunächst von der Justizkasse bezahlt wird. Wenn es aber Ihre Einkommensverhältnisse zulassen, müssen bei einer Verurteilung die vorgestreckten Beträge zurückgezahlt werden.

Strafrecht

Wurden Sie zu Unrecht angeklagt und erfolgt im Strafverfahren ein Freispruch, fallen unsere Gebühren der Staatskasse zur Last.

Zivilrecht

In außergerichtlichen zivilrechtlichen Angelegenheiten besteht auch oft ein völlig falsches Bild. Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das gibt Ihnen Sicherheit. Selbstverständlich versuchen wir die Gegenseite für die Kosten unserer Inanspruchnahme haftbar zu machen.

In verkehrsrechtlichen Angelegenheiten sind unsere Kosten in der Regel ein Teil des gesamten Schadens, den der Gegner bzw. dessen Versicherung ganz oder zum Teil übernimmt.

Im Zivilprozess bezahlt, im Falle des Obsiegens, die Gegenseite die Kosten des Rechtsstreits, zu dem auch die Kosten des Rechtsanwalts gehören, im Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht sind unabhängig vom Prozessausgang, zumindest in der ersten Instanz, die Rechtsanwaltsgebühren selber zu tragen, sofern nicht Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Gerade im Arbeitsrecht kann sich eine Rechtsschutzversicherung daher bezahlt machen.