Anwalt für Hochschulrecht in Aachen

Rechtsgebiet

Hochschulrecht

  • Beratung in Fragen des Hochschulrechts
  • Höhergruppierungsklagen und Abwehr
  • Überprüfung von befristeten Hochschuldienstverträgen
  • Klagen auf unbefristete Weiterbeschäftigung
  • Klagen wegen nicht bestandener Hochschulprüfung und Abwehr
  • Klagen gegen Prüfungsentscheidungen

Bei Höhergruppierungsklagen und Klagen auf unbefristete Weiterbeschäftigung von Mitarbeitern und wissenschaftlichen Mitarbeitern von Hochschulen gibt es zahlreiche Besonderheiten. So haben wissenschaftliche Mitarbeiter nur dann einen Anspruch auf Höhergruppierung, wenn die höherwertigen Tätigkeiten mit Wissen des Dienstherren übertragen wurden. Nicht ausreichend ist es, wenn Ihr unmittelbarer Dienstvorgesetzter Ihnen höherwertige Tätigkeiten, z.B. das Abhalten von Lehrveranstaltungen überträgt, ohne dass Ihr Dienstherr, bei wissenschaftlichen Mitarbeitern der Rektor der Hochschule, hiervon Kenntnis hat.

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag können wir Ihnen sagen, ob die Befristung zulässig erfolgt ist, oder ob Sie nicht einen Anspruch auf unbefristete Weiterbeschäftigung haben.

Oft ist es schwierig für Prüfungsausschusse bei der Vielzahl der Prüfungsordnungen den Überblick zu behalten. Hier kann z.B. die Dauer einer mündlichen Prüfung, über die in der Prüfungsordnung vorgesehene Zeitspanne hinaus, bereits zu einem formellen Fehler führen. Obwohl die Prüfungskommission dem Prüfling durch die Verlängerung der mündlichen Prüfung oft eine weitere Chance geben möchte, sein Wissen unter Beweis stellen zu können, hat der Prüfling im Einzelfall einen Anspruch auf Wiederholung der Prüfung.

Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, brauchen Sie sich um die anfallenden Kosten meist überhaupt keine Gedanken zu machen. Wir können Ihnen außerdem sagen, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.

Mandatierung

Nehmen Sie Kontakt auf

Damit ich Sie als Anwalt vertreten kann, benötige ich von Ihnen eine Vollmacht. Die passenden Dokumente und alle Kontaktdaten finden Sie hier.

In dringenden Fällen wie Verhaftung oder Durchsuchung, rufen Sie bitte die Notrufnummer 0177 / 29 8 19 66 an.